Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Um ein Bauvorhaben schnellst möglich zu realisieren ohne auf den Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens zu warten, kann der Bauherr einen Antrag auf eine Teilbaugenehmigung stellen. Das Genehmigungsverfahren wird so in einzelne Bauabschnitte aufgespalten. Mit einer Teilbaugenehmigung erhält der Bauherr im Unterschied zu einem Vorbescheid aufgrund der Bauvoranfragen die Erlaubnis für die beantragten Arbeiten zum sofortigen Baubeginn.

Allerdings müssen Bauherren die Vorteile der schnelleren Durchführung von Bauvorhaben durch Teilbaugenehmigungen, die aus mehreren Gebäuden bestehen, gegen das Risiko einer Nichtgenehmigung von einzelnen Bauabschnitten abwiegen. Eine Absicherung der abschnittsweisen Genehmigungsverfahren ist zumindest bei Fragen der Bebauung von ungeplantem Innenbereich durch Bauvoranfragen, die sich auf das gesamte Bauvorhaben beziehen, ratsam.

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