Teilabnahme

Teilabnahme

Von einer Teilabnahme spricht man, wenn nur ein Bauabschnitt eines Bauwerks einer Bauabnahme unterzogen wird. Es können mehrere Teilabnahmen vereinbart werden. Die letzte Teilabnahme ist dann gleichzeitig die Schlussabnahme. Für Teilabnahmen muss ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, in dem alle festgestellten Mängel und Fristen für deren Beseitigung aufgeführt sind. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der jeweiligen Teilabnahme. Eine „unechte“ Teilabnahme erfolgt dann, wenn die abzunehmenden Teile im Verlauf des Baufortschritts nicht mehr zugänglich wären. Diese Teilabnahme dient lediglich der Beweissicherung.

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