Tankstellen

Tankstellen

Abfüllplätze für Dieselkraftstoff und Benzin an ortsfesten Anlagen werden als Tankstellen bezeichnet. Beim Betrieb einer Tankstelle müssen die von den Bundesländern erlassenen Tankstellenverordnungen berücksichtigt werden. Es soll durch diese Vorschriften verhindert werden, dass Dieselkraftstoff und Benzin in den Boden bzw. die unter der Tankstelle liegenden Bodenschichten, das Grundwasser, das Abwasser oder in andere Gewässer eindringen können. Die Abfüllplätze müssen dauerhaft beständig und flüssigkeitsundurchlässig aufgebaut sein. Zapfsäulen bzw. -automaten müssen zwingend über eine automatische Abschalteinrichtung verfügen.

Nach der BauNVO sind Tankstellen in Dorf-, Gewerbe-, Industrie- und Mischgebieten zulässig. In allgemeinen oder besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten und in Kerngebieten können Zulassungen ausnahmsweise erteilt werden. In reinen Wohngebieten sind Tankstellen in keinem Fall zulässig.

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