TA-Lärm

TA-Lärm

In der technischen Anleitung der sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz gegen TA-Lärm wurden Immissionsrichtwerte festgelegt, die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Anlagengeräusche festgesetzt.

Für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gelten diese Rechtsvorschriften. Darunter fallen sowohl der Verkehrslärm durch Schienen- und Straßenfahrzeuge als auch für Industrielärm und Gewerbelärm. Durch Heimwerkertätigkeiten erzeugter Lärm hingegen zählt zum Nachbarschaftslärm. Immissionsrichtwerte werden entsprechend der unterschiedlichen schutzbedürftigen Gebiete und der Zeitspanne der Lärmeinwirkung differenziert.

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