Stockwerkseigentum

Stockwerkseigentum

Stockwerkseigentum

Das Stockwerkseigentum stellt den ideellen Vorläufer des Wohnungseigentums dar. Vor Inkrafttreten der Grundbuchordnung, die in einigen Ländern wie Bayern, Hessen und Baden-Württemberg zu Zeiten des Deutschen Reiches Gültigkeit hatten, sowie vor dem Inkrafttreten des BGBs konnte im Rahmen der Vertragsfreiheit Stockwerkseigentum begründet werden. Mit Hilfe von bestimmten zu erfüllenden Vorschriften konnte gemäß den jeweiligen Einführungsgesetzen zum BGB Stockeigentum, welches am 01.01.1900 bestanden hat, als solches weitergeführt werden. Heute spielt das Stockeigentum rechtlich und faktisch kaum noch eine Rolle.

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