Stellplätze

Stellplätze

Bauherren und Bauherrinnen sind nach den Landesbauordnungen verpflichtet, in ausreichendem Umfang Garagen und Stellplätze für die Anwohner zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Stellplätze bzw. Garagen richtet sich nach der baulichen Anlagenart. Diese Stellplatzverpflichtung kann durch eine öffentlich-rechtliche Eintragung im Baulastenverzeichnis vorgegeben werden. Der Bauherr kann sich durch eine Ablösevereinbarung mit der Gemeinde im Falle einer baurechtlichen oder faktischen Unmöglichkeit der Errichtung von Stellplätzen oder Garagen befreien lassen. Die übergeordnete Bauaufsichtsbehörde muss entsprechende Ablösesatzungen der Gemeinde allerdings genehmigen und absegnen.