Steigung (Treppe)

Steigung (Treppe)

Steigung (Treppe)

Die Treppensteigung wird definiert aus dem Verhältnis des senkrechten Abstandes zwischen den Oberflächen zweier Stufen (Steigungshöhe) zur Auftrittbreite einer Treppenstufe. Dieses Verhältnis ist ausschlaggebend für die bequeme und sichere Begehbarkeit der Treppe und muss in der Lauflinie beibehalten werden. Für die Berechnung von Treppensteigungen werden folgende drei Gleichungen herangezogen: (a steht für Auftrittsbreite der Stufe, s steht für Steigungshöhe)

–       Schrittmaßformel: a + 2 s = 63 cm durchschnittliche Schrittlänge; Daraus ergibt sich ein günstiges Steigungsverhältnis von 17/29 cm für die Wohnungstreppen

–       Bequelichkeitsformel: a – s = 12 cm; Mit dieser Formel berechnete Treppen können mit sehr geringem Kraftaufwand gegangen werden.

–       Sicherheitsformel: a + s = 46 cm; Für das besonders sichere Herabsteigen auf der Treppe werden hier große Auftrittsflächen erzeugt.

Gängige Stufenhöhen bzw. Steigungshöhen sind:

–       14 bis 16 cm für Gartentreppen, Kurztreppen und Freitreppen

–       17 bis 18 cm für Treppen in Einfamilienhäusern

–       20 cm für wenig frequentierte Treppen

–       22 cm für Keller- und Dachtreppen

–       über 22 cm für Leitern und Leitertreppen

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