Schwerbehinderten – Bauförderung

Schwerbehinderten – Bauförderung

Schwerbehinderten – Bauförderung

Aus der Ausgleichsabgabe ergeben sich für Schwerbehinderte, die einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt in Aussicht oder inne haben. Diese können Darlehen und/oder Darlehen für:

  • den Erwerb oder Bau von behindertengerechtem Wohnraum wie Eigentumswohnungen oder Eigenheime
  • die Wohnraumanpassung an die Bedürfnisse des Behinderten
  • den Umzug in eine erheblich verkehrsgünstigere Wohnung, von der aus der Arbeitsplatz besser zu erreichen ist oder
  • den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.

Bei den Hauptfürsorgestellen erhalten Bedürftige nähere Auskünfte über die Möglichkeiten der Schwerbehinderten – Bauförderungen.

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