Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bauwesen, insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Erneuerungen, regelt § 136 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen müssen im öffentlichen Interesse liegen; sie umfassen die Behebung von Missständen, Modernisierungen und Umgestaltungen innerhalb eines Sanierungsgebiets. Die Erneuerung der vorhandenen Baustruktur folgt modernen Anforderungen an eine gesunde Umgebung zum Wohnen und Arbeiten. Konsequenzen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für Immobilienbesitzer: Im Regelfall behalten Grundstückseigentümer ihre Immobilie. Weil Sanierungsmaßnahmen gewöhnlich eine Erhöhung des Bodenwerts nach sich ziehen, entrichtet der Grundstückseigentümer einen finanziellen Ausgleichsbetrag. Bei der Bodenwertermittlung vor/nach städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterscheidet man Anfangswert (ermittelter Bodenwert, der sich ergäbe, würde keine Sanierung stattfinden) und Endwert (ermittelter Bodenwert nach Sanierungsabschluss, weil rechtliche sowie objektive Neuordnung des nun ehemaligen Sanierungsgebiets beziehungsweise Stadtentwicklungsbereichs). Anfangs- und Endwert werden auf den Abschlusszeitpunkt städtebaulicher Entwicklungs- respektive Sanierungsmaßnahmen bezogen.

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