Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete

Gemeinden legen Sanierungsgebiete förmlich durch eine Satzung fest. Grundstückseigentümer haben sich mit den Sanierungsträgern auseinanderzusetzen, weil sie nur noch begrenzt in der Lage sind, über ihren Eigentum zu verfügen und zu bestimmen. § 136 ff. BauGB schreiben vor, dass diverse Rechtsvorgänge der besonderen Genehmigungspflicht unterliegen. Innerhalb der Sanierungsgebiete werden städtebauliche Missstände durch stadtbauliche Sanierungsmaßnahmen (Ordnungs-/Baumaßnahmen) beseitigt; meistens sind Häuser in Sanierungsgebieten durch einen hohen Modernisierungs-/Sanierungsbedarf gekennzeichnet.

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