Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Das Grundstücksrecht der damaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland drifteten weit auseinander. Nach der Wiedervereinigung wurde eine Anpassung des teilweise sehr diffusen DDR-Grundstücksrechts an das in der Bundesrepublik geltende Grundstücksrecht notwendig. Seit 1954 konnte nur noch auf staatseigenem Grund und Boden der DDR gebaut werden. Mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz wurde am 01.10.1994 eine Regelung eingeführt.

Mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz sollte das bauliche Nutzungsrecht an Gebäudeeigentum und Grundstücken in die BGB-Rechtsphäre überführt werden. Ein Ankaufsrecht des Grundstücksnutzers oder des Gebäudeeigentümers auf das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, sowie eine erbbaurechtliche Lösung wurden zu diesem Zweck eingeführt.

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