Rohbauland

Rohbauland

In Deutschland wird in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) der Begriff “Rohbauland” deklariert. Laut Baugesetzbuch ist Rohbauland eine Fläche, die noch nicht gesichert erschlossen ist, aber trotzdem für eine bauliche Nutzung vorgesehen ist. Grundstücke, die aufgrund von Form, Lage und Größe unzureichend für eine bauliche Nutzung sind, fallen ebenfalls unter die Bezeichnung Rohbauland. Zudem können auch Grundstücke innerhalb geschlossen bebauter Ortsbereiche zum Rohbauland zählen. Ebenso werden nicht vollständig erschlossene Grundstücke als Baufläche in Bebauungsplänen ausgewiesen, sofern der Erschließung keine großen Schwierigkeiten entgegen stehen. Auch diese werden dann als Rohbauland bezeichnet.