Rentenschuld

Rentenschuld

In § 1199 BGB wird die Rentenschuld als eine Form der Grundschuld, die ins Grundbuch eingetragen wird und zur regelmäßigen Zahlung von wiederkehrenden Beträgen aus dem Grundstück oder der Immobilie verpflichtet, definiert. Der Eigentümer kann eine solche Rentenschuld mit einer bestimmten Ablösungssumme tilgen.

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