Rechte und Pflichten (Sachverständige)

Rechte und Pflichten (Sachverständige)

Rechte und Pflichten (Sachverständige)

Sachverständige sind zur Einhaltung folgender Punkte verpflichtet: Herstellung versprochener Werke, die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung, Nacherfüllung, falls es Mängel gibt, Sorgfalts-, Aufklärungs-, Beratungs-, Obhut- und Aufbewahrungspflicht. Das Urheberrecht, ihre Entlohnung und das Recht auf Abnahme gehört zu den Rechten der Sachverständigen.

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