Rechte und Pflichten (Auftraggeber)

Rechte und Pflichten (Auftraggeber)

Rechte und Pflichten (Auftraggeber)

Zum Erhalt sowohl von versprochenen Werken als auch von rechts- sowie sachmangelfreien Gutachten sind Auftraggeber berechtigt, die Sachverständige beauftragen. In ihren Pflichten liegen die Sicherungs-, Obhut-, Aufklärungs-, Informationspflicht, das Mitwirken, die Beachtung des Urheberrechts, das Abnehmen versprochener Werke sowie das Vergüten in vereinbarter Höhe.

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