PAK

PAK

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen als Rückstände entstehen, werden mit der Abkürzung PAK bezeichnet.

Solche Rückstände können als Ablagerungen in alten Rohrleitungsanlagen eine Belastung für das Trinkwasser darstellen. In den 1960er Jahren wurde in einigen Gegenden Deutschlands Trinkwasserrohre zur Abdichtung und zum Rostschutz mit Steinkohlenteer ausgekleidet. Entsprechend konnte PAK ins Trinkwasser gelangen.

In der Trinkwasserverordnung ist ein Grenzwert für die PAK-Konzentration von 0,0001 mg/l Trinkwasser vor. Höhere Konzentrationen von PAK gelten als krebserregend. Zusätzlich besteht die Gefahr der Fruchtschädigung und der Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit. In einer Mietwohnung stellt eine PAK-Belastung im Trinkwasser einen Mangel dar, der zu einer Mietminderung durch den Mieter berechtigt.

PAK können natürlich auch in anderen Gebäudebereichen wie in teer- und bitumenhaltigen Parkettklebern, in bitumenhaltigen Dach- und Dichtungsbahnen, in offenen Feuerstellen oder im Bautenschutz in Bitumendichtungsmassen vorkommen. Derartige teerhaltige Produkte dürfen in Innenräumen nicht mehr verwendet werden. Auch über zu stark gebratene oder geräucherte Speisen oder Zigarettenrauch werden PAK aufgenommen.

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