Pachtaufhebungsentschädigung

Pachtaufhebungsentschädigung

Pachtaufhebungsentschädigung

Gelegentlich müssen aufgrund städtebaulicher Maßnahmen Pachtverträge vorzeitig aufgelöst werden. Die Pächter haben in diesen Fällen gemäß § 185 BauGB Anspruch auf die Pachtaufhebungsentschädigung. Vermögensnachteile, die dem Pächter durch die Pachtauflösung entstehen, sollen mit einer Pachtaufhebungsentschädigung aufgefangen werden. Die Entschädigung berechnet sich aus der Einkommensschmälerung, die sich durch den Entzug des Pachtgrundstücks für den Pächter ergibt, und den Investitionsverlusten, die durch die Pachtbetriebseinstellung entstehen. Bei Teilenteignungen oder Umwidmungen eines Pachtgrundstücks, wird auch die Wertminderung des Restgrundstücks bzw. des restlichen Pachtbetriebes berücksichtigt. Die Wertminderung kann durch erforderlich werdende Umwege oder durch die Folgen einer Durchschneidung des Pachtgrundstückes entstehen.

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