Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Gegliedert wird das öffentliche Baurecht in zwei Bereiche: Das Bauordnungsrecht, das auf der Landesbauordnung basiert und die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben regelt, und das Bauplanungsrecht, das auf BauGB und BauNVO basiert und die Nutzungsmöglichkeiten regelt, die der Boden, das Maß sowie die Art baulicher Nutzungen umfasst.

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