Öffentliche Bestellung / Konsequenzen

Öffentliche Bestellung / Konsequenzen

Öffentliche Bestellung/ Konsequenzen

Eine öffentliche Bestellung meint das Hinzuholen eines vereidigten Sachverständigers. Die notwendige Zertifizierung erteilen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), etc. Vereidigte Sachverständige mit öffentlicher Bestellung haben die Pflicht, Gutachten anzufertigen. Grundlegende Konsequenzen der öffentlichen Bestellung:

  • Unabhängige, unparteiische, weisungsfreie, exakte Aufgabenerfüllung

  • Überwachung etwaig eingesetzter Hilfskräfte

  • Dokumentations-, Aufbewahrungspflicht, Schweigepflicht

  • persönliche Aufgabenerfüllung

  • Meldung relevanter Veränderungen an die IHK

  • Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen

  • Stempel und Urkunde müssen bei Verhinderung der Tätigkeit über drei Monate auf Verlangen der Kammer bei dieser hinterlegt werden

  • Auskunftspflicht gegenüber der IHK über die Sachverständigentätigkeit (Kontrollzweck)

  • Weiterbildungspflicht

  • Dem Status angemessenes Marketing

  • Der Titel kann, muss jedoch nicht geführt werden

  • Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz sind ausgeschlossen

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