Objektüberwachung

Objektüberwachung

Objektüberwachung

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Objektüberwachung als 8. Leistungsphase geführt. Prozentual am Gesamthonorar werden Honorar und Aufwand für diese Leistung bemessen. Diese Leistungsphase ist die verantwortungsvollste und arbeitsintensivste. Die Objektüberwachung wird auch als Bauleitung oder Bauüberwachung bezeichnet und beinhaltet die Überwachung durch den Bauleiter für einzelne Gewerke auf der Baustelle.

Der Bauleiter übernimmt für alle Baustellenbelange die Verantwortung. Die Objektüberwachung umfasst das gesamte Bauvorhaben mit allen Bestimmungen und Normen sowie alle Gewerke inklusive der Handwerkerleistungen vor Ort. Spätestens nach, am besten noch vor dem Abschluss der Bautätigkeiten, werden Rechnungen geprüft und bezahlt. Ebenfalls sollte eine Überprüfung auf sichtbare Mängel durchgeführt werden. Mängel müssen dann von den jeweils verantwortlichen Handwerkern für die Gewerke beseitigt werden.

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