Notweg / Bewertung

Notweg / Bewertung

Notweg / Bewertung

Ein Notweg wird bezüglich der Bewertung sinnentsprechend wie der Überbau (Nachbarrecht; über Nachbargrundstücksgrenze hinausragendes Gebäude) behandelt. Die jährlich vorschüssige Notwegrente ist essentielle Komponente eines belasteten Grundstücks und wird folgendermaßen ermittelt: Teilflächenwert x LschZS (Liegenschaftszinssatz). Bodenwert eines mit Notweg belasteten Grundstücks: Unbelasteter Bodenwert ohne Notwegfläche plus abgezinster Wert der Notwegfläche plus Barwert der ermittelten Notwegrente. Grundstücksbodenwert minus Barwert der Notwegrente ergibt für das herrschende Grundstück dessen Bodenwert.

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