Notar

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Für gewöhnlich sind Notare Rechtsanwälte mit besonderer Befugnis, die als neutraler Betreuer Rechtsgeschäfte beurkunden und berufen werden. Einer Prüfungspflicht unterlegen, sind Notare weiter in der Pflicht, über rechtliche Konsequenzen und Gegebenheiten aufzuklären. Das Gesetz verlangt für Grundstücksgeschäfte, dass ein Notar dabei ist.

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