Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizungen, auch Nachtstromheizungen oder elektrische Speicherheizungen genannt, verfügen über Wärmespeicher, die bei Nacht günstige Stromtarife nutzen, um elektrisch aufgeheizt zu werden. Tagsüber wird die gespeicherte Wärme abgegeben. Es muss ein spezieller Stromzähler vorhanden sein, um dieses Verfahren nutzen zu können. Dieser Stromzähler verfügt über zwei Zählwerke und ermöglicht eine Umschaltung zwischen Hochtarif- und Niedrigtarif-Strom. Die Umschalter erfolgt per Fernsteuerung oder Schaltuhr durch den Stromerzeuger. In vielen Orten sind allerdings die günstigen Nachttarife abgeschafft worden.

Die ersten Nachtspeicherheizungen kamen in den 1950ern auf, und wurden von den Stromversorgern empfohlen, die auch nachts ausgelastete Kraftwerke wollten. Nachdem die gesundheitsschädliche Wirkung von Asbest bekannt wurde, kamen auch Nachtspeicherheizungen in die Kritik. Denn Asbest wurde in vielen alten Nachtspeicherheizungen eingebaut. Zudem machen der geringe Wirkungskreis von nur 34 % und die kontinuierlich steigenden Strompreise Nachtspeicherheizungen heute unwirtschaftlich. Nachtspeicherheizungen sind auch unflexibel in der Wärmeabgabenanpassung. Bei unerwarteten Außentemperaturschwankungen kann die Wärme schlecht reguliert werden.

Bei Nachtspeicherheizungen sollte darauf geachtet werden, dass die Geräte ein Baujahr nach 1977 haben, da ab diesem Zeitpunkt kein krebserregender Asbest mehr verbaut wurde. Ob eine Nachtspeicherheizung Asbestfasern an die Umgebungsluft abgibt, kann nur ein Gutachten sicher klären. Nur Fachpersonal darf die Geräte öffnen. Bei alten Geräten kann die Baubehörde eine Sanierung anordnen, bei der ein Austausch des Heizsystems in Frage kommen kann. In vermieteten Räumlichkeiten sind alte Nachtspeicheröfen eine Rechtfertigung für eine Mietminderung von 50 % bis zum Austausch der alten Geräte.

Im Rahmen der Energieeinsparungsverordnung 2009 hatte der Gesetzgeber Regelungen zur stufenweisen Abschaffung von Nachtspeicherheizungen getroffen. Diese wurden in der Neufassung der Energiesparverordnung (EnEV 2014) vom 01.05.2014 wieder zurückgenommen. Der in der alten Fassung enthaltene Paragraph wurde ersatzlos gestrichen. Als Grund wurde angegeben, dass Nachtspeicherheizungen zur Speicherung von Stromüberkapazitäten dienen können. Allerdings wird der Sinn dieser Maßnahme häufig angezweifelt. Schließlich ergeben sich eher in den Sommermonaten die Kapazitätsspitzen durch Solarstromnetzeinspeisungen. Die Nachtspeicherheizungen jedoch werden hauptsächlich in den kalten Wintermonaten genutzt. Daher sind Nachtstromheizungen in der heutigen Zeit im Betrieb relativ teuer. Wenn eine Erneuerung der Heizanlage innerhalb der energetischen Sanierung stattfinden soll, wäre ein Systemwechsel ratsam.

Den Austausch einer Nachtspeicherheizung förderte die KfW-Förderbank für Privatkunden im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren“ bis 2010. Die Prämie, die für den Austausch gegen ein modernes Heizsystem und die fachgerechte Entsorgung der alten Nachtspeicherheizung pro Gerät gezahlt wurde ist seither entfallen. Allerdings gibt es natürlich für die Erneuerung einer veralteten Heizanlage im Rahmen der Energiesparverordnung weiterhin Förderungen.

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