Die Mietkaution, zumeist in Höhe von zwei bis drei Monatskaltmieten, hinterlegt der Mieter als Sicherheit für den Vermieter, der gegebenenfalls Mietrückstände einbehält oder Reparaturarbeiten nach Auszug bezahlt. Der Vermieter hat die Mietkaution zinsbringend anzulegen.
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