Merkantiler Minderwert

Merkantiler Minderwert

Merkantiler Minderwert

Von mangelfreien Immobilien ist der Minderwert als Vom-Hundert-Abschlag zu berücksichtigen. Der Minderwert beschreibt eine oder mehrere Eigenschaften, die dazu führen, den Verkehrswert einer Sache zu mindern (verkehrswertimmanent), beispielsweise:

  • unbebaute Grundstücke: Untertunnelung, Baugrund, Altlasten

  • bebaute Grundstücke: schlechte Ausführung, Trockenfäule, schlechte Baumaterialien, Hausschwamm

Vom merkantilen Minderwert spricht man dann, wenn an einem Objekt Schäden oder Mängel beseitigt wurden, ein verkehrsmäßiger Minderwert aber dennoch haften bleibt.

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