Mängel am Bau

Mängel am Bau

Mängel am Bau (-beseitigung, -protokoll, -rüge)

Mängel in der Bauausführung entstehen, wenn die Pläne des Bauherrn nicht eingehalten oder nicht den Baurichtlinien, die sich aus den Regeln der Baukunst ergeben, entspricht. Solche Mängel muss der Bauunternehmer bzw. der Bauausführende Handwerker für seinen Vertragspartner innerhalb der Verjährungsfrist kostenlos beseitigen.

Stellt der Bauherr Mängel an seiner Immobilie fest, so sollten diese dem Vertragspartner schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden. Baumängel, die bereits während der Bauabnahme entdeckt werden, werden in einem Protokoll festgehalten, um Nacherfüllungsansprüche geltend machen zu können. Einen Termin für die Mängelbeseitigung fest zu setzen, ist in diesen Fällen ratsam. Anschließend wird das Protokoll sowohl vom Bauherrn als auch vom Vertragspartner unterzeichnet.

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