Kehr- und Überprüfungsordnung

Kehr- und Überprüfungsordnung

Kehr- und Überprüfungsordnung

Bundesweit ist die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) wirksam. Die KÜO wurde im Januar 2010 in Kraft gesetzt und im April 2013 überarbeitet. In der Kehr- und Überprüfungsordnung wird unter anderem die Überprüfung von Anlagen durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger geregelt. Die Regelmäßigkeit und die Intervalle, in denen eine Überprüfung stattfinden muss, sind in der KÜO festgelegt. Im Regelfall ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen. Allerdings gibt es auch Anlagen, bei denen zwei oder drei Mal jährlich geprüft werden muss.

In manchen Fällen ist im Zusammenhang mit der Prüfung auch eine Reinigung des Schornsteines oder der Abgasrohre vorgeschrieben. In der Regel ist im Rahmen der Überprüfung von Abgaswegen eine Kohlenmonoxidmessung Pflicht. In der 2010 eingeführten Verordnungsneufassung sollten die recht unterschiedlich gefassten Landesverordnungen im Bereich Schornsteinfegerarbeiten inhaltlich vereinheitlicht werden.

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