Jahresreinertrag und Jahresrohertrag

Jahresreinertrag und Jahresrohertrag

Jahresreinertrag und Jahresrohertrag

Die Differenz zwischen mit der Vermietung zusammenhängenden Vergütungen inklusive Bewirtschaftungskosten und den gesamten Mieteinnahmen inklusive Umlagen ergibt den Jahresreinertrag einer Immobilie. Kalkulatorische Bestandteile wie Mietausfallwagnis und Abschreibung zählen ebenfalls zu den Bewirtschaftungskosten. Der entsprechend berechnete Jahresreinertrag bildet die Grundlage bei der Ermittlung der Rentabilität des Gesamtkapitals.

Der bei der Ertragswertermittlung maßgebliche Jahresreinertrag unterliegt auf der Ertragsseite und auf der Aufwandsseite einer Überprüfung der Nachhaltigkeit. Da die im Wertermittlungsjahr tatsächlich anfallenden Bewirtschaftungskosten häufig nicht den langfristig entstehenden Aufwendungen entsprechen, wird überwiegende auf der Aufwandseite mit pauschalen Erfahrungswerten gerechnet. Während in einem Jahr ein hoher Renovierungsaufwand gegeben sein könnte, gibt es in einem anderen Jahr vielleicht gar keinen. Doch auch die gezahlten Mieten können über oder unter dem am Markt erzielbaren Mieten liegen, sofern vertragliche Bindungen bestehen, die eine Wiedervermietung verhindern.

Beim Bewirtschaftungskostenabzug bleibt die Abschreibung, die bei der Ermittlung des Ertragswertes durch eine bestimmte, angenommene Restnutzungsdauer mit dem Liegenschaftszinssatz einen Vervielfältiger bildet, außer Betracht.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!