Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage dient dazu, finanziell für die Beseitigung von Schäden und Modernisierungs- / Sanierungsmaßnahmen vorzusorgen. Bei einer Eigentümerversammlung sind Wohneigentümer angehalten, die Instandhaltungsrücklage zu beschließen, zu bilden, zu erhöhen oder zu reduzieren.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!