Identifizierungspflicht
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Identifizierungspflicht
Identifizierungspflicht
Notare und Makler sind verpflichtet, sich über die Identität des Kunden, von dem sie Wertpapiere, Bargeld oder Edelmetalle im Gegenwert von mehr als 15.000 Euro annehmen, Klarheit zu verschaffen. Beim Makler kann es natürlich auch um die Provisionszahlungen gehen. Die Identifizierung erfolgt durch einen Einblick in den Reisepass oder Personalausweis des Kunden, aus dem Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie die feststellbare Anschrift dargelegt wird. In der Regel wird eine Kopie des Dokumentes angefertigt. Zudem muss klar gestellt werden, ob der Kunde im eigenen Namen oder für einen Dritten handelt.
Sollte der Makler den Verdacht haben, dass mit dem Geschäft eine Geldwäsche verbunden sein könnte, muss der Makler dies der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft melden. Per Gesetz ist er dann für dieses Handeln von jeder Verantwortung befreit.