Hauskläranlage

Hauskläranlage

Hauskläranlage

Manche Häuser werden nicht sofort an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Für diesen Fall muss das Abwasser gemäß den Richtlinien der DIN 4261 provisorisch über eine Hauskläranlage als Notbehelf entsorgt werden. In einer Hauskläranlage wird das Abwasser zunächst vom Faulschlamm befreit, indem es in eine Faul- oder Klärgrube geleitet wird, wo sich der Faulschlamm absetzt. Über einen Überlauf gelangt das vorgeklärte Wasser dann in die Sicker- oder Versitzgrube, in der es nach und nach versickert. Mindestens einmal im Jahr muss der Faulschlamm aus der Hauskläranlage entsorgt werden.

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