Hassesche Regel

Hassesche Regel

Hassesche Regel

Für Gewährleistung eines funktionierenden Wohnungsmarktes ist die Lehrstandsquote als Kennzahl für die Berechnung des jeweiligen marktwirksamen Angebots wichtig. Entsprechend der ehemaligen II. Berechnungsverordnung wurden als angemessen 2% der Kostenmiete eingestuft. Heute dürfte dies in volatilen Marktlagen zu wenig sein.

In der so genannten Hasseschen Regel wurde auf der Grundlage eines Basisjahres (1894) unterstellt, dass eine reibungslose Marktransaktion zu garantieren, eine Quote von zirka drei Prozent erforderlich ist.

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