Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

In der Regel bedarf es der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, wenn ein Baugrundstück beispielsweise zur Errichtung eines Doppelhauses geteilt werden soll. Die Teilung kann erst nach der Einholung der Genehmigung in das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Die Behörde stellt auf Antrag ein Zeugnis über eine bereits genehmigte oder genehmigungsfreie Teilung aus.

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