Grundstücksmiete

Grundstücksmiete

Grundstücksmiete

Es handelt sich rechtlich um Miete, wenn bei unbebauten Grundstücken keine unmittelbare „Fruchtziehung“ erzielt wird. Eine Grundstücksmiete liegt beispielsweise dann vor, wenn ein solches unbebautes Grundstück dem Mieter überlassen wird und dieser sich verpflichtet, auf dem Grundstück ein Gebäude/Haus für seine gewerblichen Zwecke zu errichten. Oder die Grundstückssteilfläche wird für die Aufstellung eines Imbissstandes überlassen oder steht einem Autohändler als Fläche zur Verfügung.

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