Grundstückskauf

Grundstückskauf

Grundstückskauf

Ob der Grundstückswert dem verlangten Kaufpreis angemessen ist, sollte vor einem Grundstückskauf abgeklärt werden. Zudem ist es wichtig, sich über die nachbarschaftlichen Gepflogenheiten und Bestimmungen gemäß Nachbarschaftsrecht zu informieren.

Grundsätzlich erfolgt der Kauf eines Grundstückes in drei Schritten:

– Zunächst wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.

– In das Grundbuch wird die Auflassungsvormerkung, die die notarielle Erklärung über die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang darstellt, eingetragen.

– In das Grundbuch wird später der Eigentumsübergang eingetragen.

Bei einem Grundstückskauf fallen so genannte Grunderwerbskosten an.

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