Grundschuld

Grundschuld

Die Grundschuld stellt eine Form des Grundpfandrechtes dar, welche in der Regel der Darlehenssicherung dient. Gemäß §1191 BGB muss die Grundschuld als Grundstücksbelastung ins Grundbuch eingetragen werden und verpflichtet den Eigentümer zur Zahlung des Grundschuldbetrages. Gegebenenfalls kann die Zahlung mittels Zwangsvollstreckung, sprich durch den Verlust des Grundstücks, erzwungen werden. Anders als bei einer Hypothek ist eine Grundschuld übertragbar und erlischt nicht mit der Darlehensrückzahlung, da sie nicht an die Forderung des Gläubigers gebunden ist. Eine Erhöhung der Darlehenssumme ist allerdings ohne weitere Eintragungen im Grundbuch möglich, sofern die eingetragene Summe für die Grundschuld ausreichend hoch ist.

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