Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht stellt ein auf ein Grundstück oder eine Immobilie ausgerichtetes Recht zur Sicherung einer Darlehenssumme dar, für die der Nutzer oder Käufer des Grundstückes haften muss. Gemäß BGB können zur Sicherung von Krediten folgende Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen werden:

– Grundschuld (§1119 BGB)

– Hypothek (§ 1113 BGB)

– Rentenschuld (§ 1199 BGB).

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