Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Mit Wirkung vom 01.01.1997 wurde die Grunderwerbssteuer, die vom Grundstückskäufer aufzubringen ist, mit 3,5% (früher waren es 2%) des dem Grundstückswert angemessenen Grundstückpreises festgesetzt. Nur in Ausnahmefällen können Käufer von dieser Steuer befreit werden, etwa wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist oder die beiden ehemalige Ehepartner sind.

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