Grenzabstand

Grenzabstand

Die Mindestentfernung von der Grundstücksgrenze zu einem einzeln stehenden Gebäude wird laut Landesbauordnung als Grenzabstand bezeichnet. Der Grenzabstand ist abhängig von den Baulinien, den Abstandsflächen und der Geschossanzahl und darf nur von Balkonen, Erkern, Vordächern, unterirdischen baulichen Anlagen wie Speichertanks und eventuell Garagen unterschritten werden.

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