Gewährleistung

Gewährleistung

Gewährleistung

Die sich aus Werkverträgen, die zwischen Bauherr und  Handwerkern, Bauunternehmern sowie Architekten geschlossen werden, entstehende Mängelhaftung und Garantie wird als Gewährleistung bezeichnet. Die Bedingungen für die Gewährleistung sind in der Regel durch unterschiedliche baurichtliche und gesetzliche Vorgaben geregelt. So gilt für Bauunternehmer und Handwerker die VOB sowie für Architekten das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).

Laut VOB beginnt nach der Abnahme eine einjährige Gewährleistungsfrist für Erdarbeiten auf dem Grundstück und für die dem Feuer ausgesetzten Teile der Feuerungsanlage. Für alle anderen Bauleistungen der Gewerke gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.

Laut BGB gilt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb der für Planungsmängel oder Baumängel kostenloser Ersatz oder Nachbesserung geleistet werden muss. Mängel, die bereits bei der Abnahme erkannt wurden, müssen innerhalb einer angemessenen Frist, die unabhängig von der Gewährleisung ist, beseitigt werden.

Unter Umständen müssen Gewährleistungen, die sich aus Verträgen nach dem BGB ergeben, bei nicht Einhaltung gerichtlich eingeklagt werden, während für Gewährleistungen aus Verträgen nach VOB  eine schriftliche Aufforderung innerhalb der Gewährleistungsfrist ausreicht.

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