Geschoss

Geschoss

Ein Geschoss bezeichnet baurechtlich den Gebäudebereich, dessen Oberkante die Geländeoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m überragt und mindestens 2,30 m hoch ist. In einem Haus kann mit sogenannten Halb- oder Zwischengeschossen Wohnfläche gewonnen werden, indem der nächste Raum bereits auf halber Raumhöhe bereits angesetzt wird. Solche versetzten Wohnebenen sind in der Regel mit weitgehend offenen Räumen verbunden, da im Haus die Treppe von Halbgeschoss zu Halbgeschoss verläuft.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!