Oftmals handelt es sich bei “gewachsenen Stadtteilen” um Mischgebiete, in denen Gewerbe in vielfältiger Weise möglich, gegebenenfalls sogar wünschenswert ist. Auf diesen gemischten Bauflächen sind Gewerbebetriebe, die das Wohnumfeld nicht wesentlich stören, zulässig.
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