Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Anlagen und Einrichtungen im Bereich eines Wohnungseigentums, die zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die Wohnungseigentümer dienen, werden als Gemeinschaftseinrichtungen oder –eigentum bezeichnet. Die Zugangswege, Keller wie der Fahrradkeller, Treppenhäuser, Trockenräume, Fahrstühle sowie sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen für Gas, Strom, Wasser und Heizung gehören zu den Gemeinschaftseinrichtungen.

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