Gemeiner Wert

Gemeiner Wert

Gemeiner Wert

Die Grundlagen des Bewertungsgrundsatzes gemeiner Wert finden sich im § 9 Bewertungsgesetz (BewG). Der gemeine Wert erklärt den Preis, der bei einer Veräußerung erzielbar wäre, wobei alle preislich beeinflussenden Umstände zu berücksichtigen sind. Der gemeine Wert äußert sich als Bruttowert.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!