Garage

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Zu allen Seiten geschlossen, fungieren Garagen als abschließbare Abstellplätze für Autos. Die Anforderungen, die an Größe, Sicherheit und Ausführung einer Garage gestellt werden, sind in der (Landes-)Bauordnung geregelt. Garagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig; es ist also nötig, einen Bauantrag zu stellen. Freistehend, am Haus oder unter dem Haus, beispielsweise bei Hanggrundstücken oder in Form einer Tiefgarage, ist die Platzierung möglich. Abhängig von der Garagengröße, dürfen sie in aller Regel den Grenzabstand zum Nachbargrundstück überschreiten. Um den Wagen waschen zu können, ist das Einbauen eines Wasseranschlusses sowie eines Bodenablaufs empfehlenswert; letzteres muss mit einem Ölabscheider ausgestattet werden. Kostengünstige Bauvarianten sind Fertig- und Selbstbaugaragen.

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