Frostgrenze

Frostgrenze

Als Frostgrenze wird die Bodentiefe, bis zu der in kältesten Wintern der Boden zu gefrieren vermag, bezeichnet. In Deutschland handelt es sich je nach Landschaft um eine Bodentiefe von 80 bis 150 cm. Die Bodenplatte bzw. das Fundament muss daher tiefer liegen, um durch Gefrieren und wieder Auftauen der Bodenschichten nicht durch die entsprechenden Bodenbewegungen Schäden zu riskieren.

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