Freistellung(sverfahren)

Freistellung(sverfahren)

Freistellung(sverfahren)

Freistellungsverordnungen ermöglichen in vielen Bundesländern insbesondere im Bezug auf Einfamilienwohnungsbau ein „freigestelltes“, genehmigungsfreies Bauen. Für diese Freistellung von der Genehmigungspflicht ist es Voraussetzung, dass das Baugrundstück sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes bzw. einer Gemeindebausatzung befindet.  Den Vorgaben des jeweiligen Planes muss das Bauvorhaben entsprechen ebenso wie die üblichen, der jeweiligen Landesbauordnung Anforderungen erfüllen. Beizufügen sind entsprechende Nachweise von Statikern, Sachverständigen und Architekten. Der Bauherr / die Bauherrin kann das Bauvorhaben dann im vereinfachten Genehmigungsverfahren mit den erforderlichen Unterlagen mit einer Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde anzeigen. Mit dem Bau darf nach Ablauf einer bestimmten Frist (Baubeginn) begonnen werden, sofern die Behörde kein vereinfachtes oder normales Genehmigungsverfahren fordert.

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