freifinanzierte Wohnungen

freifinanzierte Wohnungen

freifinanzierte Wohnungen

Wohnungen, deren Errichtung ohne den Einsatz von öffentlichen Mitteln, sondern ausschließlich unter Verwendung von Eigenkapital und / oder Fremdkapital in Form einer Hypothek sowie steuerlicher Abschreibungen durch den Bauherren, werden als freifinanzierte Wohnungen bezeichnet. Als Lohn für ein solches Engagement kann der Vermieter im Rahmen gewisser Grenzen seine Mieter frei auswählen, bei Neuvermietung die Miete nach eigenem Ermessen festlegen und bei bestehenden Mietverhältnissen auch Mieterhöhungen im Rahmen des Mietrechts durchsetzen.

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