Fogging

Fogging

Die schwarzen Verfärbungen an Decken, Einrichtungsgegenständen und Wänden, die sich durch den Niederschlag und die Ablagerung von Staubpartikeln bilden, werden als Fogging bezeichnet. Im Baurecht stellt sich Fogging als problematisch dar, da die Schuldfrage und die Ursachenforschung schwierig sind. So ist es immer fraglich, ob es sich um ein durch den Vermieter verursachtes Problem, welches Ansprüche gegenüber den Bauausführenden rechtfertigt handelt, oder ein durch den Mieter verursachtes. Die Beweislast liegt gemäß gültiger Rechtsprechung und festgelegten Grundsätzen (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 1. August 2000, 438 C 299/99, GE 2002, S. 55; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 29. Mai 2000, 712 D C 27/99 GE 2002, S. 57; LG Ellwangen, Urteil vom 9. März 2001, 1 S. 244/00, GE 2002, S. 53) grundsätzlich bei dem Vermieter.