Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit / Vorsatz

Fahrlässigkeit: Nichtbeachten gebotener Sorgfalt, zu der Personen verpflichtet beziehungsweise fähig sind. Fahrlässig Handelnde ziehen erforderliche Sorgfalt nicht in Betracht. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet Sorgfaltspflichtverletzung in objektiv außergewöhnlich hohem, subjektiv nicht entschuldbarem Maß. Vorsatz: Wissentliche Rechtswidrigkeit zum Zwecke des gewollten eigenen Erfolgs.

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